Ein Energieausweis ist gesetzliche Pflicht. Wir regeln das für Sie.

Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, müssen einen Energieausweis besitzen.

Man unterscheidet dabei zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch von drei Vorjahren ausweist, und dem bedarfsorientierten Ausweis, der den Gebäudezustand erfasst und den prognostizierten Energiebedarf dokumentiert.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und bislang nicht modernisiert wurden zwingend vorgeschrieben. Alle anderen Eigentümer können zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen.

Aussteller des Verbrauchsausweises sind die Unternehmen, die die Heizkostenabrechnung erstellen sowie Energieberater. Für den Bedarfsausweis muss eine Analyse des Gebäudezustandes gefertigt werden. Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist folglich kostenintensiver.

Bei diesem sensiblen Thema verlassen Sie sich gerne auf uns. Sie benötigen einen Energieausweis?